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Worin liegt der Unterschied zwischen einem vereidigten, ermächtigten bzw. einem beeidigten Übersetzer?



Wer seitens einer Behörde oder einer anderen öffentlichen Instanz die Aufforderung bekommt, eine "beglaubigte" Übersetzung vorzulegen, sich in der Übersetzungsbranche jedoch nicht auskennt, sieht sich oft einem ganzen Wald an verwirrenden Begrifflichkeiten gegenüber. Da ist die Rede von "ermächtigten, "öffentlich bestellten", "allgemein ermächtigten" Übersetzern etc.

Hinter diesen verschiedenen Bezeichnungen verbirgt sich generell betrachtet jedoch ein einziger Sachverhalt. Behörden akzeptieren in der Regel keine Übersetzungen, die durch die einreichenden Personen selbst erstellt wurden. Vielmehr wird verlangt, dass die Übersetzung durch eine Übersetzerin bzw. einen Übersetzer angefertigt wird, die bzw. der bei einem deutschen Gericht oder einer deutschen Behörde registriert, also "vereidigt", "ermächtigt" bzw. "beeidigt" ist.

Wie erlangt ein Übersetzer die Bezeichnung "vereidigter" bzw. "ermächtigter" Übersetzer?

Diese spezielle Zulassung kann ein Übersetzer bei dem für ihn zuständigen Gericht bzw. der zuständigen Behörde beantragen, wofür er zumeist ein Führungszeugnis sowie den Nachweis über die fachliche Eignung (Universitätsdiplom, Zertifikat etc.) vorlegen muss. Nach Überprüfung seitens des Gerichts oder der zuständigen Behörde wird dann die Ermächtigung, Bestellung, Vereidigung etc. vorgenommen. Die unterschiedlichen Bezeichnungen rühren vom föderalen Verwaltungssystem der Bundesrepublik Deutschland her und sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Von welchen Dokumenten werden seitens der Behörden häufig beglaubigte bzw. bescheinigte Übersetzungen benötigt?

Beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzungen werden im Allgemeinen von den unterschiedlichsten Dokumenten angefertigt:
  • Beglaubigte Übersetzung Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde Übersetzung mit Beglaubigung
  • Scheidungsurteil Übersetzung mit Bescheinigung
  • Übersetzung Führerscheine mit Bestätigung/Bescheinigung
  • bestätigte Impfpass Übersetzung
  • Beglaubigte Übersetzung medizinisches Gutachten
  • etc.


Wie unterscheidet sich eine beglaubigte Übersetzung von einer nicht beglaubigten?

Der ermächtigte bzw. vereidigte Übersetzer bestätigt im Rahmen der Beglaubigung die Richtigkeit sowie die Vollständigkeit der durch ihn eigenhändig angefertigten Übersetzung. Dies geschieht dadurch, dass er an das Ende der Übersetzung eine Beglaubigungsfloskel setzt, die wiederum von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfällt. Anschließend unterschreibt er die ausgedruckte Übersetzung und versieht sie mit seinem Stempel.

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