Wie werde ich ein vereidigter Übersetzer?
Voraussetzungen für die Beeidigung bzw. Ermächtigung zum Übersetzer
Um in Deutschland den Status des vereidigten Übersetzers zu erlangen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, sodass auch die Bezeichnungen unterschiedlich ausfallen, beispielsweise ermächtigter Übersetzer, beeidigter Übersetzer, öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer etc.
In der Regel ist zur Erlangung dieses Status ein einschlägiges Sprachstudium notwendig bzw. es ist der Nachweis zu erbringen, dass man sich in Ausgangs- und Zielsprache überdurchschnittlich gut auskennt und diese beherscht. Beantragt man die Ermächtigung, wird seitens des entsprechenden Landgerichts ein polizeiliches Führungszeugnis über den Antragsteller eingeholt. Es müssen insofern also persönliche und fachliche Eignung gewährleistet sein. In manchen Bundesländern muss man darüber hinaus auch nachweisen, dass man in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt.
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